Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  1. Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunde unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an.
  2. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen, insbesondere anderslautende Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich und ausdrücklich bestätigt werden.
  3. Änderungen und Ergänzungen abgegebener Auftragsbestätigungen dieser Bindungen oder geschlossener Verträge sind nur rechtswirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.


2. Unterlagen

Von allen Unterlagen, die wir unseren Angeboten beifügen, behalten wir uns das
Urheberrecht vor, diese dürfen weder Konkurrenzfirmen noch Dritten zur Verfügung
gestellt werden.

3. Bestellungen


  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche und ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Übersendung der Ware und der Rechnung zustande.

4. Preise

  1. Es werden die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet (letztgültige Preisliste).
  2. Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Versandspesen.

5. Lieferung und Versand

  1. Wir sind bemüht, die uns erteilten Aufträge umgehend auszuführen. Die Nutzung unseres Logos, die Nennung unserer Trademarken im Vergleich zu anderen Produkten zum Zwecke der Werbung und des Verkaufs ist ohne unsere schriftliche Zustimmung untersagt. Dies gilt insbesondere für Marktteilnehmer die nicht von uns beliefert werden.
  2. Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst dann, wenn alle Unterlagen, die zur Erledigung des Auftrages vom Besteller beizubringen sind, bei uns vorliegen.
  3. Teillieferungen sind zulässig.
  4. Die Lieferung unserer Ware erfolgt auf Gefahr des Käufers.
  5. Alle Sendungen werden nach unserer Wahl an Post- oder Bahnstation des Empfängers unter Berücksichtigung des frachtgünstigsten Tarifs geliefert. Porto und Verpackungen werden dem Auftraggeber anteilsmäßig in Rechnung gestellt: Bei Eil-, Expreß- oder Luftpostsendungen wird der Mehrbetrag in Rechnung gestellt. Entstehen anderweitige Versandkosten, so bleibt deren Berechnung vorbehalten. Der Abschluß von Transportversicherungen bleibt dem Käufer überlassen.
  6. Von der Verpflichtung zur ganzen oder teilweisen Lieferung sind wir befreit, wenn aus betrieblichen oder außerbetrieblichen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Lieferung unmöglich wird. Solche Gründe berechtigen uns, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten, ohne daß der Käufer ein Recht auf Schadenersatz hat.
  7. Beruht der Verzug oder die Unmöglichkeit auf Umständen, die von uns zu vertreten sind, so steht dem Besteller das gesetzliche Rücktrittsrecht zu, sofern dessen Voraussetzungen vorliegen.
    Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen.
    Die Anmeldung eines Konkurses oder Vergleichsverfahrens, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über ein Vermögensverzeichnis, eintretende Zahlungsschwierigkeiten,das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, oder ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Bestellers berechtigen uns, die Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern.
  8. Rezeptlinsen können, wenn sie unbeschädigt im Originalbehälter sowie mit dem komplett ausgefüllten Retourenschein bzw. Lieferschein oder Rechnungskopie innerhalb von 6 Wochen gebührenfrei an uns zurückgeschickt werden, gegen eine anteilige Kostenpauschale umgetauscht oder gutgeschrieben werden. Nachbestellungen mit veränderten Werten werden wie Erstaufträge ausgeführt. Im übrigen sind solche Contactlinsen von Umtausch und Gutschrift ausgeschlossen, die nachträglich vom Kunden nachbearbeitet wurden oder verschmutzt, defekt oder ohne Anpaßlinsen bestellt worden sind.Anpaßsatzlinsen, Lagerlinsen, Austauschsysteme, Farblinsen aller Art oder Linsen die zum Sonderpreis gekauft wurden, sind von Umtausch und Gutschrift ausgeschlossen.
    Das gleiche gilt für Sonderanfertigungen.

6. Zahlung

  1. Warenbegleitende Rechnungen sind netto und innerhalb von 10 Tagen zahlbar.
    Monatsrechnungen ohne Bankeinzug sind ohne Abzug innerhalb 10 Tagen fällig.
    Aus verwaltungstechnischen Gründen bitten wir um Bankeinzug.
  2. Alle bargeldlosen Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf unser Konto als erfolgt.
  3. Kürzungen für Porto-, Überweisungs- oder anderen Gebühren werden nicht anerkannt.
  4. Befindet sich der Käufer mit der Zahlung einer bereits erfolgten Lieferung in Verzug,finden § VI, Zi. 1 keine Anwendung und es werden entsprechende Verzugszinsen und Mahngebühren in Anrechnung gebracht.
    Die aus dieser Lieferung entstandene Forderung ist sofort zahlbar.
    Wir behalten uns vor, erforderlichenfalls gegen Nachnahme oder Vorkasse zu liefern.
  5. Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  6. Die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren Forderungen ist ausgeschlossen.
  7. Offene Posten bedingen nach 30 Tagen einen Zuschlag von 7% der Rechnungssumme pro angefangenen Monat. Rechnungen mit Bankeinzug die nicht eingelöst werden erhöhen sich um die Bankspesen und die jeweilige Bearbeitungsgebühr.

7. Eigentumsvorbehalt

  1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang an den Fehlsichtigen zu veräußern.
    Er tritt alle ihm aus der Weiterveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer entstehende Forderung bis zur Höhe der noch uns gegenüber bestehenden Kaufpreisschuld an uns ab.
  3. Die Verpfändung oder die Sicherungsübereignung der nicht bezahlten Ware an Dritte ist unzulässig und uns gegenüber unwirksam.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer Beschlagnahme der Vorbehaltsware durch Dritte unverzügliche zu unterrichten. Er ist ferner verpflichtet, uns auf Verlangen Auskunft über den Bestand unserer Waren und über die an uns abzutretenden Forderungen zu informieren.
  5. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung (§ 947, 948 BGB) mit anderen, nicht uns gehörenden Waren erwirken wir das Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten zu dem der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung.
    Die neue Sachlage gilt als Vorbehaltsweise im Sinne dieser Bedingungen.


8. Mängelrügen

Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen
nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
Handgemalte Contactlinsen können nicht getauscht oder gutgeschrieben werden.

9. Gewährleistung und Schadenersatz


  1. 1. Handelsübliche oder geringfügige technische Abweichungen insbesondere in Qualität, Farbe, Menge oder Gewicht gelten nicht als Mängel und lösen keinerlei Gewährleistungsansprüche aus.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl kostenlos nachbessern oder kostenlos Ersatz liefern. Ein Wandlungs- oder Minderungsanspruch ist nur gegeben, wenn nach Prüfung Nachbesserung oder Ersatzlieferungen nicht erfolgen können.
    Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden,die auf leicht fahrlässigen Verletzungen unserer vertraglichen Verpflichtungen beruhen, sind ausgeschlossen.
    Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind außer im Falle des groben Verschuldens der Höhe nach auf den Kaufpreis des verzögerten oder ausgebliebenen Teils unserer Lieferung beschränkt.
  3. Wir sind nicht verpflichtet, Ware, die uns der Käufer ohne unsere Zustimmung zurückschickt, an ihn zurückzusenden, oder für ihre Aufbewahrung zu sorgen.
  4. Rücksendungen sind gebührenfrei zu veranlassen.
  5. Schadenersatz oder Gewährleistungsansprüche scheiden aus, wenn die in Auftrag gegebenen Linsen ohne typspezifische Anpaßlinsen bestellt worden sind.


10. Patentverletzung

Wird die Ware in vom Besteller besonders vorgeschriebener Ausführung (nach Zeichnung, Muster oder sonstigen bestimmten Angaben) hergestellt und geliefert, so übernimmt der Besteller die Gewähr, daß durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchtsmuster oder sonstige Schutz- und Urheber-Rechte nicht verletzt werden.
Der Besteller ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer Verletzung ergeben, freizustellen.

11. Erfüllungsort und Gerichtstand


  1. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Au bei Freiburg.
  2. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand für alle unmittelbar oder mittelbar aus diesen Geschäftsbedingungen entstehenden Streitigkeiten das Amtsgericht Freiburg zuständig.

12. Schlußbestimmungen

  1. Sollten einer oder mehrere der vorstehenden Paragraphen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.
    Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr umzudeuten, daß der mit ihr verfolgte Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird.
  2. Wir sind berechtigt, Daten, die zur Aufrechterhaltung und Ausführung der Geschäftsbeziehung notwendig sind, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, zu verarbeiten. Zur Verfügung gestellte Anpaßsätze bleiben Eigentum des Lieferanten